Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die voraussichtlichen Kosten. Im Einzelfall können durch notwendige, aber unerwartete Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 28. Juli 1999 mit  Gebührensätzen nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 9. Juli 2017).

 

Zahlungsmodalitäten

Unsere Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit,

bar oder mit EC-Karte (Geheimzahl!) zu bezahlen.

 

 

Kranken-und OP-Versicherung

 

Sollte Ihr Tier krankenversichert sein, zahlen Sie bei uns die Rechnung und rechnen später mit Ihrer Versicherung ab.
Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Kranken- und OP-Versicherung.

 

 

Behandlungsgebühren im Notdienst

Tierarztpraxen müssen nach ihrer von der Bundesregierung beschlossenen Gebührenordnung für Tierärzte, der sogenannten GOT, abrechnen. Im Notdienst werden wegen des erhöhten Aufwandes grundsätzlich erhöhte Gebührensätze in Rechnung gestellt. Das kennen Sie auch von Handwerkern und Schlüsseldiensten, die nachts, an Wochenenden und an Feiertagen deutlich teurer sind als unter der Woche. Schließlich verlangen unsere Angestellten berechtigterweise Gehaltszuschläge für Arbeitszeiten außerhalb der normalen Sprechstunden.

Seit Mitte Februar 2020 ist eine neue Notdienstregelung in Kraft: Es muss von jedem Notfallpatienten eine Grundgebühr in Höhe von 59,50 € bezahlt werden. Die einzelnen Leistungen der Tierarztpraxis oder -klinik müssen nach dem bis zu 4,0-fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Untersuchungen und Behandlungen sind im Notdienst stets sofort zu begleichen. In den meisten Praxen ist außer der Barzahlung auch die Zahlung mit EC-Karte möglich.