Aktuelles aus unserer Tierarztpraxis
An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Themen im Bereich der Tiermedizin und Geschehnisse in unserer Praxis informieren.
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Erläuterungen für
Tierhalter:innen (Stand 29. August 2022)
Die Bundestierärztekammer möchte
Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzt:innen ihre
Leistungen berechnen, nämlich nach der GOT, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung. Für Sie ist die GOT vielleicht wie ein „Buch mit sieben Siegeln“. Leider müssen in ihr aber – wegen der Genauigkeit – einige Fachbegriffe verwendet werden. Außerdem kann sie keine pauschalen Preise angeben, sondern nur
die Gebühr für die einzelnen
Behandlungsschritte.
Allgemeine
Bestimmungen
• Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen,
im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
• Die Unterschreitung des Einfachsatzes ist grundsätzlich unzulässig.
Ausnahmen: Im begründeten Einzelfall können der Einfachsatz unter- bzw. der Dreifachsatz überschritten werden. Liegt ein solcher Grund vor, muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Tierarzt/Tierärztin und Patientenbesitzer:in getroffen werden.
• Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.
• Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Betrieben) berechnen.
Gebührenverzeichnis
Fast immer besteht eine Behandlung aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses. Die Bundestierärztekammer rät: Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Tierarzt/Tierärztin!
Lassen Sie
sich erklären, welche
Untersuchungen
er/sie machen muss und wie er/sie dann – je nach
Diagnose – behandeln wird. Lassen Sie sich auch die
voraussichtlichen Kosten erläutern. Aber
bedenken
Sie bitte, dass Ihr Tier ein lebendes Individuum ist –
ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker
ist nicht möglich!
Quelle: www.bundestieraerztekammer.de ( Rubrik "Gebührenordnung")
Informieren Sie sich vor dem Welpenkauf
Kastration Katze
Das Problem ist nicht neu, aber immer wieder aktuell:
Jedes Jahr im Frühjahr bzw. Herbst werden viele unerwünschte Katzenbabys geboren, die dann unter Umständen schwer zu vermitteln sind, im Tierheim auf neue Besitzer warten müssen oder im schlimmsten Fall einfach ausgesetzt oder getötet werden!
Helfen Sie, dieses Elend einzudämmen:
Falls Sie eine "Katzendame" besitzen, die auch Freigang genießen kann, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass sie RECHTZEITIG kastriert wird. Das bedeutet, spätestens wenn sie 4-5 Monaten ist, einen Kontrolltermin beim Tierarzt zu vereinbaren, um abzuklären, wann Ihre Katze "soweit ist". Leider kommt es immer wieder vor, dass Katzenbesitzer ihre Lieblinge nach draußen lassen, in der Annahme, da kann noch nichts passieren, sie war ja noch gar nicht rollig. Sämtliche Kätzinnen aus dem Sommer/ Herbst 2009 werden jetzt mit den ersten wärmeren und längeren Tagen mehr oder weniger deutlich rollig - und schon hat der Freigang verhängnisvolle Folgen...
Und nicht nur das Risiko der unerwünschten Trächtigkeit wird durch die Kastration verhindert, auch die Infektion mit tödlichen Erkrankungen, wie z. B. Katzenaids (wird durch den Deckakt übertragen) kannn so vermieden werden. Daher gilt auch für Kater: vor dem Freigang kastrieren lassen.
Helfen Sie mit, eine Explosion der Katzenpopulation und das Verbreiten tödlicher Infektionen zu verhindern!
Schützen Sie Ihre Lieblinge!
Sollten Sie Fragen zur Kastration von Katze oder Kater haben, wenden Sie sich bitte an das Praxisteam - wir beraten Sie gerne.
"Die Tierrettung Rhein-Neckar stellt sich vor" 04.05.2016
Fotoshooting mit Alessa König - 06.04.2016 & 07.04.2016
"Die Rolle der Physiotherapie in der Tiermedizin" Vortrag von Ute Knobloch, fitter dog am 02.03.2016
Was ist Osteopathie?
Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Diagnose- und Therapieform, die auf den amerikanischen Arzt A. T. Still zurück geht. Sie nutzt die einzigartige Wahrnehmungs- und Leistungsfähigkeit der menschlichen Hand als einziges Instrumentarium für Diagnostik und Therapie. Sie kann allein, aber auch unterstützend bei jeder anderen Therapie eingesetzt werden, um die Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren. Abhängig von den individuellen Bedürfnissen eines Patienten stehen dem Osteopathen unterschiedliche Therapieansätze zur Verfügung:
Kraniosakrale Osteopathie
Parietale Osteopathie
Viszerale Osteopathie
Blockaden und Funktionsstörungen, die eine Krankheit herbeiführen oder aufrechterhalten können, sollen mit Hilfe einer osteopathischen Behandlung gelöst werden. Das gestörte Zusammenspiel der verschiedenen Körpersysteme und Organe soll damit ins Gleichgewicht gebracht und die Gesundheit der Tiere gefördert werden.
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Im parietalen Bereich:
-Unerklärliche Aggressivität
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Was ist eine osteopathische Behandlung?
Nach einer ausführlichen Befragung zum Zustand des Tieres (Anamnese) erfolgen die Diagnosestellung und die Therapie ausschließlich mit den Händen.
Bewegungseinschränkungen und Blockaden der Muskeln, Gelenke und Organe werden aufgespürt und osteopathisch behandelt. Das Vorgehen ist abhängig vom Einzelfall und wird in diesem Zusammenhang
diskutiert.
"Finde die Läsion (Bewegungseinschränkung), behebe sie und lasse der Natur ihren Lauf"
A.T. Still
Senioren unter unseren Hunden und Katzen:
Derzeit wird auf unsere älteren Patienten ein besonderes Augenmerk gelegt:
Wir empfehlen allen Hundebesitzern, deren Hund 6 Jahre oder älter ist (größere und mittlere Rassen) bzw. 8 Jahre oder älter ist (kleinere Rassen), einen Alters-Vorsorge-Check (inklusive Blutuntersuchungen, EKG, Blutdruckmessung, Röntgen, Futterberatung, Gutscheine für Laser bzw. Magnetfeldtherapie). Katzenbesitzern raten wir dazu, ab dem 10. Lebensjahr der Katze solch eine Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.
Alters-Vorsorge-Checks nur mit Termin.