Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die voraussichtlichen Kosten. Im Einzelfall können durch notwendige, aber unerwartete Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 28. Juli 1999 mit  Gebührensätzen nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 9. Juli 2017).

 

Zahlungsmodalitäten

Unsere Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit,

bar oder mit EC-Karte (Geheimzahl!) zu bezahlen.

Kranken-und OP-Versicherung

 

Sollte Ihr Tier krankenversichert sein, zahlen Sie bei uns die Rechnung und rechnen später mit Ihrer Versicherung ab.
Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Kranken- und OP-Versicherung.

 

 

Änderungen der Notdienst GOT

 

Im Dezember 2019 hat der Bundesrat die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit besonderer Berücksichtigung der Gebühren im Notdienst geändert. Somit tritt die Änderung ab dem, 14.02.2020. Sollten Sie mit ihrem Tier ab sofort an Wochenenden oder Feiertagen den Notdienst benötigen, gehören Sie zu den ersten Kunden, die von dieser Änderung betroffen sein werden. Das beudeutet: 

Nehmen Sie in Zukunft tiermedizinische Notdienstleistungen in Anspruch, werden Ihnen erstens eine Notdienstpauschale (sogenannte Türöffnungs- oder Handshake-Gebühr) von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer!) und zweitens ein deutlich erhöhter Gebührenrahmen für die erbrachten Leistungen (plus Mehrwertsteuer!) berechnet.

 

Nährere Informationen zum Bundestierärztekammerartikel zur Notdienst GOT